Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vorbereitung und Durchführung von Hochzeitsreden
Geltungsbereich der AGBs
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dienen dem Schutz beider Vertragspartner. Die AGB sollen Missverständnisse und Unklarheiten klären zwischen Kundin/Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt) und Stephan Dönhoff als Hochzeitsredner.
§ 1 Angebot und Vertragsschluss
Auf die Anfrage zur Ausarbeitung und Präsentation einer freien Hochzeitsrede erstellt Stephan Dönhoff ein unverbindliches Angebot in schriftlicher Form – üblicherweise per E-Mail.
Durch die schriftliche Genehmigung des Angebots bzw. eines Kostenvoranschlags durch den Auftraggeber sowie durch die Inanspruchnahme des ersten Beratungsgespräches kommt ein verbindlicher Vertrag zwischen dem Auftraggeber und Stephan Dönhoff zustande. Der Vertrag basiert auf der Grundlage der im Folgenden beschrieben Geschäftsbedingungen (AGBs) und aller ergänzenden Angaben, die während des Buchungsprozesses mitgeteilt werden.
Änderungen des Vertrages können jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen schriftlich ergänzt werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm zugegangene Bestätigung unmittelbar auf Übereinstimmung mit den von Ihm gemachten Angaben während der Buchung zu überprüfen. Abweichungen muss der Auftraggeber unverzüglich
Stephan Dönhoff mitteilen.
Sollte der Teilnehmer innerhalb von sieben Tagen nach Buchung des Angebots keine Bestätigung erhalten haben, so ist er verpflichtet, sich umgehend mit Stephan Dönhoff in Verbindung zu setzen.
Vertragsdauer
Der Vertrag endet mit Erbringung der Leistung bzw. der vollen Begleichung der Rechnung.
§ 2 Leistungen und Honorar
Die Leistungsverpflichtung von Stephan Dönhoff ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Bestätigung des Angebotes in Verbindung mit der für den Zeitpunkt der Buchung gültigen Beschreibung, Details und Erläuterungen.
Nebenabreden, die den Leistungsinhalt erweitern, sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch Stephan Dönhoff verbindlich. Alle Leistungen, die nicht im Kostenvoranschlag oder im Angebot aufgeführt werden, sind Zusatzleistungen und müssen schriftlich festgehalten werden.
Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss organisatorisch notwendig werden, sind gestattet.
Vorgespräche
Nach einem unverbindlichen, kostenlosen „Kennenlern-Gespräch, idealerweise in der Hochzeitslocation, findet das Beratungsgespräch, wenn nichts anderes vereinbart wurde, üblicherweise beim Hochzeitspaar zuhause statt.
Besprechung aller Themen, Zeremonien oder sonstigen Programmpunkte für die Rede.
Es werden ausschließlich Leistungen von Stephan Dönhoff an den Auftraggeber erbracht, die zuvor schriftlich vereinbart wurden. Erweiterungen und Änderungen bedürfen einer zusätzlichen schriftlichen Auftragsbestätigung.
Der Auftraggeber erhält von Stephan Dönhoff vorab ein stichwortartiges Kurz-Script der ausgearbeiteten Rede. Für die Fertigstellung dieser Textarbeit kann individuell mit dem Auftraggeber eine bestimmte Zeitspanne bzw. ein Datum vereinbart werden. Voraussetzung ist, dass Stephan Dönhoff alle benötigten Informationen vorliegen.
Stephan Dönhoff setzt die persönlichen Wünsche des Auftraggebers, die im Vorfeld schriftlich festgehalten wurden, nach bestem Wissen und Gewissen um. Für die Durchführung der freien Trauung gilt jedoch die künstlerische Freiheit, d.h. die Art der Durchführung sowie Abweichungen vom Manuskript bilden keinen Grund für eine nachträgliche Mängelrüge.
Der Auftragnehmer genehmigt dem Auftraggeber, die Änderung, Kopie und Verwendung des Skriptes in privaten Alben etc. Im Gegenzug genehmigt der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Verwendung des Skriptes zu Werbezwecken unter Berücksichtigung des persönlichen Datenschutzes.
Gewährleistung
Der Auftraggeber hat Anspruch auf Korrektur des in Auftrag gegebenen Skriptes. Änderungswünsche und Korrekturen darüber hinaus, liegen im Ermessen des Auftragnehmers. Korrekturwünsche sind ausschließlich per E-Mail an Stephan Dönhoff zu senden. Der Kunde selbst trägt die volle Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben.
Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers – aus welchen Rechtsgründen auch immer – sind ausgeschlossen. Ebenso sind Schadenersatzansprüche wegen Verzug oder Nichterfüllung ausgeschlossen. Der Auftragnehmer ist außerdem nicht haftbar zu machen, für eine nicht schuldhafte Verspätung zur freien Trauung durch höhere Gewalt. Hierzu zählen beispielsweise schlechte Witterungsverhältnisse (Unwetter, Brände, Überschwemmungen etc.) oder verkehrsbedingte Verzögerungen (Unfall, Autopanne, Verkehrsstau etc.).
Der Auftragnehmer plant aber immer ein, mindestens 30 Minuten vor dem vereinbarten Termin der Hochzeitsrede an der Location einzutreffen.
Honorar (Hochzeitsrede)
Erteilt der Auftraggeber den Auftrag schriftlich an Stephan Dönhoff, beginnt der Honoraranspruch.
Das Honorar für alle im Angebot aufgeführten Leistungen beträgt 790€. Nach dem ersten Beratungsgespräch entfällt eine Anzahlung in Höhe von 30%. Diese ist innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungseingang fällig, soweit im Einzelfall oder bei Kurzfristigkeit nichts anderes vereinbart ist. Der Restbetrag ist spätestens bis sieben Tage vor der Hochzeitsrede fällig oder nach individueller Rücksprache oder Festlegung bei kurzfristigen Buchungen.
Bei jedem weiteren vom Auftraggeber gewünschten Beratungsgespräch entfallen Fahrtkosten von 0,45€ pro gefahrenen Kilometer. Jede weitere Gesprächsstunde wird mit 65€ berechnet.
Bei der Rechnung an den Auftraggeber wird gemäß Paragraph 19 Absatz 1 UStG keine Umsatzsteuer berechnet.
Reisekosten (falls diese anfallen sollten)
Kosten, die durch eine vom Auftraggeber gewünschte Besichtigung einer Location entstehen, werden diesem vom Auftragnehmer in Rechnung gestellt. Für Fahrtkosten mit dem Pkw werden 0,45 € pro gefahrenen Kilometer berechnet. Übernachtungskosten sowie Kosten für Sonderfahrten mit Zug, Flugzeug, Bahn, Fähre etc. werden zu 100 % dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Ein Komplettpreis beinhaltet diese Kosten.
Der Anspruch auf Vergütung sämtlicher Kosten und Reisekosten entfällt auch dann nicht, wenn die Hochzeit nicht fristgerecht oder gar nicht stattfindet. Vorausgesetzt, Stephan Dönhoff hat die Gründe für den Ausfall der Veranstaltung nicht zu verantworten.
Nichtzahlung
Bei Nichtzahlung bzw. nicht fristgerechter Zahlung trotz Mahnung, kann Stephan Dönhoff die Durchführung des Vertrages ablehnen und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß §5 belasten.
§ 3 Rücktritts- und Kündigungsrecht des Auftraggebers
Der Auftraggeber kann von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen. Der Rücktritt hat in schriftlicher Form zu erfolgen (per Post, Fax, E-Mail). Im Falle eines Rücktritts kann der Auftragnehmer Stephan Dönhoff Ausfallkosten, wie folgt, berechnen:
30 % des vereinbarten Komplettpreises (Höhe der Anzahlung) bei Rücktritt nach dem ersten Beratungsgespräch, nach Buchung und Sicherung des Veranstaltungstermins bis zum Erstellungsbeginn der Rede, maximal bis 3 Monate vor dem vereinbarten Termin der Hochzeitsrede.
50 % des vereinbarten Komplettpreises bei Rücktritt bis 30 Tage vor dem vereinbarten Hochzeitstermin.
90 % des vereinbarten Komplettpreises bei Rücktritt bis 10 Tage vor dem vereinbarten Hochzeitstermin.
Der volle Preis wird fällig ohne Anfahrtskosten, bei Rücktritt innerhalb weniger als 10 Tagen vor dem vereinbarten Hochzeitstermin.
Der Auftraggeber kann von seinem Kündigungsrecht Gebrauch machen. Eine Kündigung muss in schriftlicher Form erfolgen. Der Auftragnehmer hat das Recht, seine bis dahin entstandenen Kosten in Form einer Aufwandsentschädigung in Rechnung zu stellen. Eine Auflösung des Vertrages im gegenseitigen Einvernehmen ist zu jeder Zeit möglich.
§ 4 Nichterbringung der Leistung seitens des Auftragnehmers
Kann Stephan Dönhoff als Auftragnehmer die vereinbarten Vertragsleistungen aus folgenden wichtigen Gründen nicht erfüllen, entfallen die Ansprüche aus dem Vertrag. Bereits gezahltes Honorar wird unverzüglich zurückerstattet. Lediglich die Anzahlungssumme in Höhe von 30% wird einbehalten.
Wichtige Gründe wären:
- Familiärer Todesfall
- Krankheit, Unfall, Autopanne, Autodiebstahl
- Höhere Gewalt (z. B. Unwetter, Brände, Überschwemmungen, Erdbeben)
Höhere Gewalt liegt nach deutscher Rechtsprechung vor, wenn ein schadenverursachendes Ereignis von außen einwirkt, also seinen Grund nicht in der Natur der gefährdeten Sache hat und das Ereignis auch durch die äußerst zumutbare Sorgfalt weder abgewendet noch unschädlich gemacht werden kann.
Der Auftragnehmer wird versuchen, geeigneten Ersatz zu finden, allerdings ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Der Auftraggeber ist jedoch nicht zu dazu verpflichtet, diesen Ersatz anzunehmen. Bereits angefangene Skriptentwürfe bleiben für den Auftraggeber kostenfrei und werden ihm zur Verfügung gestellt.
§ 5 Bedingungen für die Durchführung der Hochzeitszeremonie
Für einen reibungslosen Ablauf der freien Trauung ist der Auftraggeber verantwortlich. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass der Auftragnehmer Stephan Dönhoff z.B. vor starken Regen (Rede im Freien) oder frontaler Sonneneinstrahlung geschützt ist. Andernfalls kann er die Durchführung der Zeremonie verweigern bzw. ein reibungsloser Ablauf kann nicht gewährleistet werden.
Eventuell gebuchte Technik über den Auftragnehmer muss ebenfalls entsprechend vor Witterungseinflüssen geschützt werden (Spritzwasser, Regen, Staub, direkte Sonneneinstrahlung etc.). Bei schwierigen Anlieferbedingungen (kein Aufzug, unebenes Gelände etc.) hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer eine entsprechende Hilfe an die Seite gestellt wird, sodass die Erfüllung des Vertrages garantiert werden kann.
Mängel und Beanstandungen sind dem Auftragnehmer unverzüglich nach Kenntnisnahme mitzuteilen.
Wird das Angebot nach Vertragsschluss infolge höherer Gewalt, wozu auch die Zerstörung von Unterkünften des Veranstaltungsortes oder gleichwertiger Vorfälle zählen, unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, kann der Vertrag aufgehoben werden. Für bereits erbrachte Leistungen kann Stephan Dönhoff ein Entgelt verlangen. Ergeben sich die genannten Umstände nach Beginn, kann der Vertrag ebenfalls aufgehoben werden. Stephan Dönhoff hat in diesem Fall einen Entschädigungsanspruch auf erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen und kann die Rede abbrechen, wenn nach Beginn ein oder mehrere Teilnehmer die Durchführung der Zeremonie ungeachtet einer Abmahnung stören oder behindern.
Eine sofortige Aufhebung des Vertrages auch zum Schutze der anderen Anwesenden, ist durch Stephan Dönhoff gerechtfertigt. Kündigt Stephan Dönhoff, behält er den Anspruch auf sein gesamtes Honorar. Er muss sich aber den Wert ersparter Aufwendungen anrechnen lassen.
§ 6 Haftung
Die Haftung vom Stephan Dönhoff für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung im Falle der Verletzung von Kardinalspflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Alle Schadenersatzansprüche verjähren in einem Jahr nach ihrer Entstehung. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen unerlaubter Handlung.
Auf Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie sonstiger gesetzlicher Garantiehaftung finden die vorstehenden Haftungsbeschränkungen keine Anwendung. Gleiches gilt, wenn als Schadensfolge der Tod oder ein Körper- oder Gesundheitsschaden eingetreten ist.
Sollten bei der Hochzeit Mietgegenstände von Stephan Dönhoff genutzt werden, so sind diese mit der üblichen Sorgfalt zu behandeln. Hat der Auftraggeber oder ein Dritter schuldhaft einen Schaden an einem Mietgegenstand verursacht, so ist er dafür schadenersatzpflichtig zu machen.
§ 7 Datenschutz
Alle persönlichen Daten und Informationen, die nicht zur Weiterleitung an Dritte bestimmt sind, werden von Stephan Dönhoff absolut vertraulich behandelt. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass Stephan Dönhoff Fotos der Hochzeit zur Eigenwerbung auf seiner Webseite veröffentlichen darf. Sind Gesichter auf den Bildern klar zu erkennen, erfolgt eine Veröffentlichung nur mit Einverständniserklärung der beteiligten Person. Andernfalls werden Gesichter verborgen. Eine Strafbarkeit ist jedoch ausgeschlossen, falls der Auftraggeber oder ein Dritter dies anders empfindet.
Der Auftraggeber überträgt Stephan Dönhoff die Nutzungsrechte an sämtlichen Texten kostenfrei und zeitlich unbegrenzt. Texte und überlassene Inhalte dürfen zur Eigenwerbung in gedruckten und digitalen Medien genutzt werden, allerdings selbstverständlich unter Berücksichtigung des Datenschutzes.
Der Auftraggeber stellt Stephan Dönhoff von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, wenn diese auf Urheberrechts-, Datenschutz- und Wettbewerbsverletzungen beruhen. Auch von Ansprüchen Dritter befreit ist der Auftragnehmer bei inhaltlichen Fehlern, der für die Veröffentlichung überlassenen Informationen sowie bei Verstoß gegen gesetzliche Verbote.
Ton- und Bildmitschnitte der Hochzeitszeremonie dürfen vom Auftraggeber ausschließlich für private Zwecke angefertigt und genutzt werden. Eine kommerzielle Nutzung, Verfremdung oder Veröffentlichung ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Stephan Dönhoff strikt untersagt. Der Auftragnehmer behält sich vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
§ 8 Rechtswahl und Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und Stephan Dönhoff findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Der Teilnehmer kann Stephan Dönhoff nur an dessen Sitz verklagen.
$ 9 Urheberrecht
Die Webseite www.bedeutende-reden.de und alle auf ihr erscheinenden Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Insbesondere ist damit die Veröffentlichung, Vervielfältigung, Wiedergabe, Nachbildung, Übertragung oder Verbreitung der Inhalte in der Öffentlichkeit, elektronischen oder Printmedien sowie eine kommerzielle Nutzung untersagt.
Stephan Dönhoff ist Urheber aller von ihm geschriebenen Texte. Sollte der Auftraggeber diese Werke oder Teile davon für andere Zwecke weiterverwenden, so ist Stephan Dönhoff als Urheber anzugeben. Eine zeitliche Begrenzung besteht hierfür nicht. Eine Verwendung der Texte durch Dritte, die nicht mit Stephan Dönhoff in einem Verhältnis stehen und eine schriftliche Zustimmung erhalten haben, ist strikt untersagt.
§ 10 Schlussbestimmungen
Sollten Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für Lücken.
Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages EDV-mäßig verarbeitet und gespeichert. Personenbezogene Daten werden entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz geschützt. Wir versichern keine Daten an Dritte weiterzugeben.